AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkaufsverträge

Stand: Jannuar 2022

Für Verbraucher im Sinn von § 13 BGB gelten ausschließlich die Abschnitte III. Widerrufsrecht nach § 312 d BGB, VII. Eigentumsvorbehalt, X. Schadensersatz Ziffer 1 bis 4 und XI. Softwarenutzung unserer nachfolgenden AGBs. Ansonsten kommen die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung.

§1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen ThinkSimple, Lüderitzstraße 24, 81829 München, (nachfolgend ThinkSimple) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen und ähnliches sind nur verbindlich, wenn ThinkSimple sie schriftlich oder in Textform bestätigt und in diesem Fall nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden. ThinkSimple widerspricht ausdrücklich etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Alle von ThinkSimple in Katalogen, Preislisten, Anzeigen, elektronischen Medien und dergleichen angegebenen, abgedruckten oder gespeicherten Angebote und Preisangaben sind stets unverbindlich und freibleibend.

(2) Der Kunde prüft vor der Bestellung in eigener Verantwortung, ob die bestellten Waren bzw. die beauftragten Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Der Kunde muss sich im Zweifel vor Vertragsschluss sachkundig beraten lassen.

(3) Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch verbindliche Annahme der Kundenbestellung durch ThinkSimple zustande. Der Kunde verzichtet hierbei auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von ThinkSimple durch eine Auftragsbestätigung oder spätestens durch Freischaltung der Software, durch Angebot der Ware zur Abholung oder durch Angebot oder Erbringen der beauftragten sonstigen Leistung informiert.

(4) Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, so behält sich ThinkSimple vor, durch eine automatisierte elektronische Erklärung den Zugang und den übermittelten Inhalt der Bestellung technisch zu bestätigen. Eine solche automatisierte elektronische Erklärung stellt keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar.

(5) Sollte ThinkSimple nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Software nicht mehr bei ThinkSimple verfügbar ist, aus rechtlichen Gründen nicht geliefert oder eine sonstige Leistung aus von ThinkSimple nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr erbracht werden kann, kann ThinkSimple entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird ThinkSimple umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch ThinkSimple.

§ 3 Widerrufsrecht nach §312 d BGB

(1) ThinkSimple liefert grundsätzlich nur an gewerbliche Abnehmer. Für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher im Sinn des §13 BGB ist, steht diesem bei Fernabsatzverträgen (BGB § 312b) ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann in diesem Fall seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs) oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist, ferner nicht bei Leistungen, die elektronisch erbracht werden (z.B. Online Software). Der Widerruf ist ebenfalls ausgeschlossen bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

(3) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: ThinkSimple, Lüderitzstraße 24, 81929 München.

(4) Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist.

§ 4 Erfüllungsort und Gefahrübergang

(1) Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von ThinkSimple in München oder bei Versendung von Waren der Versandort des ersten Versenders, der für ThinkSimple tätig wird.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder mit Anzeige, dass die Ware zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht auf den Kunden über. Bei Rücksendungen an ThinkSimple geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware in den Geschäfts- bzw- Lagerräumen von ThinkSimple über.

(3) Vorstehende Vorschriften gelten nicht beim Verbrauchsgüterkauf.

§ 5 Lieferung

(1) Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung von ThinkSimple ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben oder Garantien gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ein Versand der Ware erfolgt stets im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl von ThinkSimple. ThinkSimple ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Online Software wird eine Freischaltung der Software spätestens eine Woche nach Zahlungseingang.

(3) Dem kaufmännischen Kunden obliegt es, die Ware gemäß § 377 HGB zu untersuchen und eventuelle offene Mängel, sonstige Abweichungen und Fehlmengen unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen der Ware bleiben außer Betracht. Geht innerhalb von 10 Werktagen nach Empfang der Lieferung keine Rüge bei ThinkSimple ein, gilt die Ware als genehmigt.

§ 6 Termine

(1) Vereinbarungen oder Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen ebenfalls der Schriftform. Nachfristen müssen angemessen sein. Sie dürfen regelmäßig nicht kürzer als 10 Werktage sein.

(2) Für den Zeitraum, in dem ThinkSimple auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet, verlängern sich Lieferungs- und Leistungsfristen entsprechend. Gleiches gilt, wenn ThinkSimple an der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages aufgrund von unvorhersehbaren Umständen gehindert ist, die weder ThinkSimple noch ein Erfüllungsgehilfe von ThinkSimple zu vertreten hat. Solche Umstände sind insbesondere anzunehmen bei durch Arbeitskampf bedingten Streiks oder Aussperrungen und bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse außerhalb der Beeinflussungsmöglichkeit von ThinkSimple. Vom Beginn und Ende sowie von der Art des Hindernisses wird ThinkSimple dem Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Wenn der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat, stellt ThinkSimple angefallene Mehrkosten in Rechnung.

(3) Sollte ThinkSimple in Verzug geraten, ihre Leistungen nicht oder nicht wie geschuldet erbringen und steht dem Kunden ein Wahlrecht zwischen Lieferung, Rücktritt und/oder Schadensersatz zu, so hat der Kunde dieses Wahlrecht innerhalb einer Woche seit dem Entstehen des Wahlrechts gegenüber ThinkSimple schriftlich auszuüben, andernfalls wird vermutet, dass ThinkSimple zur weiteren Leistung berechtigt ist und der Kunde keine Rechte aus Leistungsstörungen geltend macht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) ThinkSimple behält sich das Eigentum an der ausgelieferten Ware bis zum endgültigen und vollständigen Ausgleich aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

(2) Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet. Eine Weiterveräußerung sowie die Verarbeitung, Vermischung, Montage und sonstige Verwertung der Vorbehaltsware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Hieraus entstehende Forderungen werden im Voraus an ThinkSimple abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt), ohne dass es noch einer gesonderten Abtretungserklärung des Kunden an ThinkSimple im Einzelfall bedarf. Die Forderungen dürfen vom Kunden nicht in ein Kontokorrentverhältnis gestellt werden. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen, und verpflichtet, eingezogene Forderungen gesondert zu verwahren und unmittelbar an ThinkSimple abzuführen.

(3) Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums (insbesondere durch Pfändungen) hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das Bestehen des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger eidesstattlich zu versichern.

(4) Übersteigt der Wert der ThinkSimple hiernach zustehenden Sicherheiten den noch offenen Betrag ihrer Forderungen gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 10%, so wird der Kunde nach Wahl von ThinkSimple Sicherheiten freigeben.

§ 8 Zahlungsbedingungen

(1) Preisangaben von ThinkSimple sind, soweit nicht ausdrücklich als Bruttopreis oder mit Mehrwertsteuer ausgewiesen, stets Nettopreise. Bei Nettopreisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in ihrer jeweilig aktuellen gesetzlichen Höhe hinzu.

(2) Soweit Preise oder Kosten für sonstige Leistungen, Fahrtkosten, Spesen, Versand- und Telekommunikationskosten nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden, ist ThinkSimple berechtigt, diese entsprechend der jeweils gültigen Preisliste von ThinkSimple zu berechnen. ThinkSimple übermittelt dem Kunden auf Wunsch die jeweils gültige Preisliste.

(3) Die Übergabe oder Lieferung von Waren erfolgt gegen Rechnung unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Kreditprüfung und Lastschriftverfahren. Rechnungen von ThinkSimple sind sofort mit Zugang zur Zahlung fällig und vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ohne Abzüge zu bezahlen.

(4) Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist ThinkSimple berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung eine angemessene Gebühr in Höhe vom mindestens Euro 5,00 zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

(5) Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Lastschrift wegen mangelnder Deckung nicht einlöst, kann ThinkSimple sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig stellen und den Zugang zur Online Software einstellen.

(6) ThinkSimple behält sich im Übrigen zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen. Werden nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die objektiv Zweifel begründen, dass die pflichtgemäße Vertragserfüllung durch den Kunden erfolgt, wie z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit oder Erfüllungsverweigerung, ist ThinkSimple berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Mängelhaftung

(1) ThinkSimple gewährleistet, dass die neue Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden frei von Sachmängeln ist, d.h. dass sie sich für die im Vertrag vorausgesetzten Verwendungen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Waren der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von ThinkSimple bzw. des Herstellers erwarten kann. ThinkSimple haftet, soweit kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, nicht für Mängel von gebrauchten Waren.

(2) Liegt ein Mangel der Kaufsache vor und wird dieser Mangel vom Kunden nicht genehmigt, kann der Kunde von ThinkSimple Nacherfüllung verlangen. Mängel sind hierbei schriftlich anzuzeigen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von ThinkSimple durch Neulieferung oder Nachbesserung. Der Kunde kann Neulieferung oder Nachbesserung dann verlangen, falls ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung nicht zumutbar ist.

(3) Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Mängel. Er überlässt ThinkSimple im Mangelfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten. Soweit es sachdienlich und dem Kunden zuzumuten ist, kann die Mängelbeseitigung auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen erfolgen.

(4) Falls die Nacherfüllung nach zwei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist von mindestens zwei Wochen endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Andere Rechte des Kunden aufgrund des Mangels wie z.B. Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten sind ausgeschlossen. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

(5) Erlangt der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung durch Lieferung eine neue Sache oder tritt er zurück, so ist er zur Rückgewähr der zuerst gelieferten Sache und zum Wertersatz verpflichtet; darüber hinaus hat er die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einer Nutzungsvergütung in folgender Höhe aus: bei einer Nutzungsdauer von ein bis drei Monaten 10% des Verkaufspreises, 20% bei Nutzung von bis zu sechs Monaten, 30% bei Nutzung bis zwölf Monaten und 50% bei einer Nutzung von mehr als zwölf bis zu vierundzwanzig Monaten.

(6) Stellt sich heraus, dass ein Mangel zu Unrecht angezeigt wurde oder wird ThinkSimple bei Störungen tätig, die durch die Umgebung der vertragsgegenständlichen Soft- und Hardware, deren Veränderungen durch den Kunden oder unzureichende Bedienung hervorgerufen wurden, so kann ThinkSimple den hierbei entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.

(7) Bei Waren, die zur Nutzung für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke bestimmt sind, verjähren Mängelansprüche in 1 Monaten ab Gefahrübergang.

§10 Mängelhaftung bei Spezialprodukten

(1) ThinkSimple gewährleistet, dass das Spezialprodukt die im Lastenheft vereinbarten Anforderungen erfüllt. Zum Lastenheft gehören die im Kaufangebot beschriebene Produktbeschreibung (Lastenheft), so wie die im Laufe des Projektes vereinbarten Produktspezifikationen. Diese müssen schriftlich vereinbart werden.

(2) ThinkSimple vereinbart mit dem Kunden eine Produkttestphase mit definierten Fristen, um etwaige Mängel am Produkt festzustellen. Mängel werden durch den Kunden so dokumentiert, dass ThinkSimple die Mängel am Produkt nachvollziehen kann. Die Dokumentation der Mängel wird zwischen ThinkSimple und dem Kunden abgestimmt. Im Wesentlichen sind folgende Punkte festzuhalten: Browsertyp, Betriebssystem, User, Screenshot.

(3) Wünscht sich der Kunde im Laufe des Projektes Produktänderungen bzw. -erweiterungen gegenüber dem ursprünglichen Lastenheft, so prüft ThinkSimple deren Machbarkeit, Zeitaufwand und Umfang, und informiert schriftlich den Kunden über Preis und Zeitverzögerung gegenüber dem ursprünglichen Terminplan. Ist der Kunde mit dem Preis und der Terminverzögerung einverstanden, so sendet der Kunde ThinkSimple eine schriftliche Bestellung für diese Zusatzleistung. Diese Zusatzleistungen gehen in die generelle Mängelhaftung ein.

(4) ThinkSimple und der Kunde vereinbaren während der Produktentwicklung Testphasen, um die jeweiligen Produktumfänge Stück für Stück zu prüfen und vorläufig freizugeben.

(5) Hat ThinkSimple die Leistung gemäß dem ursprünglichen Lastenheft im Kaufangebot sowie den nachträglich festgehaltenen Produktänderungen fertiggestellt und dem Kunden zugänglich gemacht, so werden das Projektende und die Projektabnahme schriftlich festgehalten. Die Projektabnahme wird mit dem Freigabeprotokoll dokumentiert, und vom Kunden und ThinkSimple unterschrieben. Darin wird die Frist für die Gewährleistung festgehalten.

(6) Sollte der Kunde in einer Frist von 15 Tagen das Freigabeprotokoll nicht beanstanden, gilt dieses als angenommen und rechtswirksam.

(7) Sollten während der Gewährleistungsphase Fehlfunktionen am Produkt auftreten, werden diese vom Kunden dokumentiert und an ThinkSimple schriftlich per E-Mail gesendet. Hierzu gilt das Eingangsdatum.

(8) Die Fehlfunktionen werden mittels Screenshots, Angabe von URL der Seite und Benennung des Browsers sowie Betriebssystem dokumentiert.

(9) ThinkSimple wird innerhalb von 24 Stunden zu §10.8 Stellung nehmen und fast begründet eine Korrektur am Produkt vornehmen. Anschließend prüft der Kunde, ob der Fehler tatsächlich behoben wurde und informiert ThinkSimple schriftlich. Sollte der Fehler doch noch vorliegen, wird ThinkSimple diesen in einem angemessenen Zeitraum beheben. Die Frist der Gewährleistung bleibt von dieser Fehlerbehebung unberührt, solange diese innerhalb der Phase der Gewährleistung stattfindet. Nur in Ausnahmefällen kann die Fehlerbehebung zu einer Verlängerung der Gewährleistung führen. In diesem Fall ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen ThinkSimple und Kunden erforderlich.

(10) Am Ende der Gewährleistung gilt das Produkt als vom Kunden endgültig abgenommen.

(11) Treten nach Ende der Gewährleistung Mängel am Produkt auf, so können diese kostenpflichtig von ThinkSimple angeboten und umgesetzt werden.

§11 Schadensersatz

(1) ThinkSimple haftet in voller Höhe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Haftung besteht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer Garantie oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von ThinkSimple ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet ThinkSimple nur, wenn der Kunde die Daten regelmäßig so gesichert hat, dass die Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Die Haftung von ThinkSimple für verlorene Daten ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, es sei denn, die Datenverluste wurden von ThinkSimple vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

(4) Soweit die Haftung von ThinkSimple ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(5) Für Schadensansprüche des Kunden außerhalb der Mängelhaftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Monat ab dem Ende der Produktabnahme.

§12 Softwarenutzung

(1) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software beschränkt sich auf die bestellte Anzahl der Accounts.

(2) Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei ThinkSimple bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

(3) Die Laufzeit der Online Lizenzen von ThinkSimple+ beträgt 12 Monate ab dem Abschluss des Kaufvertrages. Die Lizenz verlängert sich automatisch. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

§13 Datenschutz

(1) Die Adresse des Kunden wird für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung elektronisch gespeichert. Mit einer Bestellung erteilt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der uns im Rahmen der vertraglichen Beziehungen bekannt gewordenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Durchführung oder Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Die Behandlung der überlassenen personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes.

(2) Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung ist ThinkSimple berechtigt, einen Datenaustausch mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z.B. der Schufa vorzunehmen.

(3) Nach Ablauf der Vertragslaufzeit werden die firmenbezogenen Datensätze unwiederbringlich gelöscht und deren Löschung dem Kunden schriftlich bestätigt.

(4) Der Datenschutz wird gesondert durch das Dokument http://www.thinksimple.de/footer/datenschutz/ geregelt.

§ 14 Sonstiges

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von ThinkSimple schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Ansprüche aus dem konkreten Vertrag stützen. Eine Abtretung von Ansprüchen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ThinkSimple zulässig.

(2) Auf die Rechtsverhältnisse zwischen ThinkSimple und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

(4) Aufgrund der rechtswirksamen Bestellung durch den Kunden ist ThinkSimple berechtigt, den Kunden auf die Kundenliste zu setzen und die Tatsache des Kaufvertrages anderen Kunden bzw. Interessenten kenntlich zu machen. Details des Kaufvertrages unterliegen jedoch der Verschwiegenheitspflicht.

(5) Soweit der Kunde Kaufmann, einen solchem gleichgestellt oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand München als vereinbart.